Hochwertiges Leder muss vielerlei Eigenschaften besitzen, nicht nur das es lange hält, sondern auch das es absolut hautverträglich ist. Jede Mama möchte nur das Beste für ihr Kind und aus diesem Grund verarbeite ich, bei meiner Herstellung der Krabbelpuschen, ausschließlich Leder in höchster Qualität ohne PCB, PCP, FCKW, Phthalate, Formaldehyd und Chrom IV. Auch der Verzicht auf AZO-Farbstoffe beim Gerben und Färben, sowie die lösungsmittelfreie Zurichtung des Leders, ist eine Voraussetzung für eine umweltfreundliche Produktionsweise (nach deutschen Umweltauflagen „Made in Germany“) und lege hierbei ganz besonderes Augenmerk bei der Wahl des Lederherstellers. .

Das widerstandsfähige, aber dennoch weiche Leder hat eine Stärke von 1,0 -1,2 mm und hält somit den normalen Beanspruchungen stand.

Da Leder ein Naturprodukt ist und kann es daher Abweichungen von Farbe und Struktur aufweisen.

Das Leder kann bei Feuchtigkeit auf die Socken abfärben

Das Obermaterial, das Fersenstück, die Laufsohle und sämtliche Applikationen (außer Stickereien) bestehen aus echtem Leder.

Auszug aus Anlage 11 (zu § 10a) der Bedarfsgegenständeverordnung 

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 35 - 36; 

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

1.
Begriffsbestimmung der Schuherzeugnisse:
Schuherzeugnisse sind Erzeugnisse mit Sohle, die den Fuß schützen oder bedecken, sowie die in Nummer 2 aufgeführten Bestandteile, sofern sie getrennt werden, und die jeweils dazu bestimmt sind, an die Verbraucherin oder den Verbraucher im Sinne des § 3 Nr. 4 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, wobei Gewerbetreibende, soweit sie einen Bedarfsgegenstand zum Verbrauch innerhalb ihrer Betriebsstätte beziehen, der Verbraucherin oder dem Verbraucher nicht gleichstehen, abgegeben zu werden.

2.
Begriffsbestimmung der einzelnen Schuhbestandteile mit den entsprechenden schriftlichen Angaben:
a) Obermaterial Äußerer Bestandteil des Schuhes, der mit der Laufsohle verbunden ist
b Futter und Decksohle Oberteilfutter und Decksohle, die die Innenseite des Schuhwerkes ausmachen
c Laufsohle Unterer Teil des Schuherzeugnisse, der der Abnutzung ausgesetzt und mit dem Oberteil verbunden ist

3.
Begriffsbestimmung der Materialien von Schuhbestandteilen mit den entsprechenden schriftlichen Angaben:
a) Leder
Die allgemeine Bezeichnung für gegerbte Häute und Felle, deren ursprüngliche Faserstruktur im wesentlichen erhalten bleibt und durch die Gerbung unverweslich ist. Die Haare oder die Wolle können erhalten oder entfernt sein. Leder sind auch Spalte oder Teile der Haut, die vor oder nach der Gerbung abgetrennt wurden. Wenn jedoch eine mechanische oder chemische Auflösung in Fasern, kleine Stücke oder Pulver vorgenommen wird, so ist ein Material, das ohne oder mit Bindemitteln in Bahnen oder andere Formen gebracht wird, nicht Leder. Bei Leder mit einem Oberflächenüberzug aus Kunststoff oder mit einer aufgeklebten Schicht darf die aufgebrachte Schicht nicht stärker als 0,15 mm sein. Wird in zusätzlichen schriftlichen Angaben nach § 10a Abs. 1 der Ausdruck "Volleder" verwendet, so bezeichnet er Häute, die ihre ursprüngliche Narbenseite nach Entfernung der Oberhaut aufweisen, ohne daß Teile der Narbenschicht durch Schleifen, Schmirgeln oder Spalten verlorengegangen sind.